Skip to main content


© SVS Sach-Verständigen-Stelle für Kfz-Gutachten Technik & Controlling GmbH
Alle Rechte vorbehalten

Kfz Gutachter Frankfurt - SVS Sachverständigenbüro

KFZ Unfallgutachten
& Wertgutachten

SVS Sach-Verständigen-Stelle


für Kfz-Gutachten, Technik und Controlling GmbH

  • Kostenlose Beratung nach einem Verkehrsunfall
  • Komplettservice für die Schadenabwicklung
  • Erstellung eines unabhängigen Schadengutachtens
  • Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung
  • Kostenloser Vor-Ort-Service zur Gutachtenerstellung
Kfz Gutachter Oldtimer Expertise

Öffnungszeiten →

Montag bis Donnerstag
7:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag
7:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag
Termin nach Absprache

Unsere Kfz-Gutachter führen Sie nach einem Unfall durch die Schadensabwicklung.

Als erfahrene Kfz-Sachverständige in Frankfurt am Main erstellen wir unabhängige und objektive Gutachten für PKW, LKW, Motorräder und Oldtimer. Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Schadensbewertung, Gutachtenerstellung und der Beratung zur Schadensregulierung. Wir arbeiten ausschließlich im Interesse unserer Kunden und vertreten Ihre Rechte gegenüber Versicherungen mit Nachdruck. Von der schnellen Schadensaufnahme über die detaillierte Fahrzeugbewertung bis zur Unterstützung bei der Regulierung des Schadensfalls erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand.
Welche Aufgaben haben KFZ Gutachter nach einem Autounfall?
Sie müssen sich um nichts kümmern – Termin, Begutachtung, Gutachten & Weiterleitung an die Versicherung erledigen wir für Sie.
Sofort Termin
Vor Ort oder im SVS-Prüfcenter – dort auch ohne Anmeldung möglich.
Schadensaufnahme in 20 Minuten
Mit Fotos, Diagnosetechnik und vollständiger Beweissicherung.
Ermittlung aller Werte
Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung sowie Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer.
Komplette Abwicklung
Wir übermitteln Ihr Gutachten direkt an Versicherung oder Anwalt. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Warum einen KFZ-Gutachter nach dem Unfall mit Schadengutachten beauftragen?
Kostenfrei bei unverschuldetem Unfall, volle Beweissicherung, freie Werkstattwahl und maximaler Schutz Ihrer Ansprüche.
Kostenfrei bei unverschuldetem Unfall
Die gegnerische Versicherung übernimmt die gesamten Gutachterkosten.
Unabhängig & neutral
Sie müssen den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren.
Schnelle Terminvergabe
Oft innerhalb von 24 Stunden – im Prüfcenter sogar ohne Termin.
Freie Werkstattwahl
Keine Bindung an Partnerwerkstätten der Versicherung.
Ansprüche sichern
Inklusive Nutzungsausfall, Wertminderung und aller regulierungsrelevanten Schadenspositionen.
Beweisvorteil
Schützt Sie bei unklarer Schuldfrage vor falschen Ansprüchen.
Wie geht ein KFZ Sachverständiger bei der Gutachtenerstellung vor?
Ihr stärkster Beweis für maximale Regulierung: exakte Bewertung, direkte Abrechnung, Schutz vor Kürzungen.
Rechtssicherer Nachweis
Ein unabhängiges Gutachten ist Ihr stärkster Beweis gegenüber der Versicherung.
Direkte Abrechnung
Wir ermöglichen die unkomplizierte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung.
Fiktive Auszahlung möglich
Sie können sich den Schadenersatzbetrag auch ohne Reparatur auszahlen lassen (netto).
Exakte Bewertung
Alle Schadenwerte wie Schadenhöhe, Restwert, Wertminderung, Reparaturdauer und mehr werden präzise ermittelt.
Schutz vor Kürzungen
Bewahrt Sie vor ungerechtfertigten Forderungen und Kürzungen der Versicherung.
Unsere Sachverständigen sprechen auch
Englisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch
und Russisch

Kfz-Schadengutachten:

Fakten & wissenswertes

Warum ein
Schadengutachten?

Ein Kfz-Gutachten dient als Grundlage, um sich die Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners erstatten zu lassen.

Wer zahlt
den Gutachter?

Die gegnerische Versicherung muss die Gutachterkosten übernehmen, wenn der Unfall unverschuldet war.

Das Gutachten
klärt die Schuldfrage

Bei unklaren Schuldfragen ist es besonders ratsam, einen Gutachter hinzuzuziehen, um Beweise zu sichern.

Ansprüche nach
Unfall sichern!

Ein Kfz-Gutachten kann eine höhere Entschädigung für den Geschädigten sichern. Unsere Kfz-Gutachter sind objektiv und nicht von der Versicherung oder Werkstatt abhängig.

Entschädigung für
Nutzungsausfall

Nach einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Entschädigung für den Nutzungsausfall, wenn Ihr Kfz nicht fahrtüchtig ist.

Kfz Gutachter:
Ihr gutes Recht

Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden.

Sie hatten einen Autounfall?
Unsere Kfz-Sachverständigen unterstützen
Sie bei der Schadensabwicklung!

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall, die Beweislage ist unklar und möchten den Kfz-Schaden an Ihrem Auto von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen fachkundig bewerten lassen?

Unsere Kfz-Experten unterstützen Geschädigte mit einer professionellen Abwicklung der Schadensregulierung. Wir bieten unkomplizierte und flexible Fahrzeugbesichtigung, Vor-Ort-Besichtigung direkt beim Kunden, um den Prozess so bequem wie möglich zu gestalten.

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls übernimmt der Unfallgegner die Kosten für das Gutachten.

Unsere Sachverständigen führen Sie durch die Schadensabwicklung nach einem Unfall. Die richtige Reihenfolge der Schritte ist entscheidend für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Fragen oder Wünsche?
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Expertise von MICHAEL ERNST
  • Kfz-Sachverständiger für Fahrzeugschäden und Bewertung
  • Sachverständiger für Kfz-Thermografie
  • Kfz-Gutachten (Haftpflicht/Kasko)
  • Kfz-Sondergutachten
  • Kfz-Bewertungen (Wertermittlungen)
  • Geprüfter Sachverständiger für Motorschäden
  • 15 Jahre Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger (aus Zeitgründen beendet)
Unsere Sachverständigen sprechen auch
Englisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch
und Russisch

Leistungen:
Kfz-Sachverständiger Frankfurt
 

Schadengutachten und Unfallgutachten nach unverschuldetem Unfall

Schadengutachten und Unfallgutachten

  • Haftpflichtschaden - unverschuldete
    Unfälle
  • Kaskoschaden - selbst verschuldete
    Unfälle
  • Beweissicherung / Unfallgutachten
Thermografiezentrum - verdeckte Unfallschäden erkennen

Thermografiezentrum -
weltweit erste Prüfstelle mit:

  • Vollautomatisiertem Fahrzeugscanner
  • Verdeckte Unfallschäden erkennen
  • Betrug aufdecken
Oldtimer-Gutachten und Wertgutachten

Oldtimer-Gutachten und Wertgutachten

  • Professionelle Oldtimer-Expertisen
  • Mit modernster Technik
  • Oldtimer-Thermografie
  • Classic Car Check
  • Classic Analytics - Wertgutachten

Oldtimer-Garage Frankfurt

Oldtimer-Garage
Frankfurt

  • Gesamtkosten Stellplatz / Monat 147,56 €
  • Trocken, sauber und sicher abgestellt
  • Die Tiefgarage ist kameraüberwacht
  • Oldtimergarage ist für Sie jederzeit
    zugänglich
Kfz Fahrzeugbewertungen und Wertermittlung

Fahrzeugbewertungen und Wertermittlung

  • Fahrzeugbewertung
  • Pkw-Wertermittlung
  • Oldtimergutachten
  • Gebrauchtwagen-Check
  • Kfz-Wertgutachten
ADAC Vertragssachverständige

ADAC
Vertragssachverständige

  • Kostenlose Erstberatung
    für ADAC Mitglieder
  • Kostenpflichtige Fahrzeugprüfungen

Leasing Beratung

Leasingberatung

  • Beratung vor Leasingrückgabe
  • Leasing Vorab-Check
  • Minderwertgutachten
TÜV-Hauptuntersuchung

TÜV-Hauptuntersuchung

  • Wir sind zugelassene Prüfstelle für die
    Abnahme der amtlichen Hauptuntersuchung.

    Die eigentliche Abnahme der Hauptunter-
    suchung sowie die Abgasuntersuchung
    werden vom TÜV Hessen erbracht.

Technische Gutachten

Technische Gutachten

  • Technische Bewertung
  • Motorschadengutachten
  • Motor-Videoskopie
  • Mikroskopische Untersuchungen
  • Lackschaden-Bewertung
  • Störgeräusche nachweisen

Kostenvoranschlag per Schadenapp

Kostenvoranschlag per Schadenapp

  • Kostenvoranschlag auf Basis Ihrer Bilder?
    Rufen Sie unsere WebApp auf und
    folgen Sie den Anweisungen.
    Kostenvoranschlag nach Eingang Ihrer
    Daten auf Grundlage Ihrer Bilder
    für 89,25 € inkl. MwSt.
Bußgeldbescheid prüfen und anfechten lassen

Bußgeldbescheid prüfen und anfechten lassen

  • Sie sind nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung
    geblitzt worden?
    Sie haben die Möglichkeit den
    Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen
    und bei fehlerhafter Messung
    anzufechten.
Controling

Controlling

  • Plausibilitätsprüfungen
  • Überprüfung von Kfz-Gutachten
  • Überprüfung von Kostenvoranschlägen
  • Überprüfung von Reparaturrechnungen
  • Überprüfung von Reparaturen

PKW-Prüfcenter

PKW-Prüfcenter

  • Rahmenvermessung
  • Achsvermessung
  • Fehlerspeicher auslesen
  • Bremsenprüfstand
Tachomanipulation erkennen

Tachomanipulation

  • Steuergeräte auslesen
  • Protokolle auslesen
  • Fahrzeugschlüssel auslesen
Flottenmanagement und Fuhrparkbetreuung

Flottenmanagement und Fuhrparkbetreuung

  • Mit uns sparen Sie Zeit und Kosten.
    Im Schadensfall, bei der Leasing-
    rückgabe und in der Flottenbetreuung
    durch die langjährige Erfahrung
    unseres Expertenteams.

Magnetooptisches Resonanzverfahren Fahrzeug- Identifikationsnummern sichtbar machen

Magnetooptisches Resonanzverfahren

  • SVS Forensik: Magnetooptisches Resonanzverfahren und Röntgen-
    untersuchung.
  • Betrug aufdecken:
    wir machen gefälschte Fahrzeug- Identifikationsnummern sichtbar.
SVS Sach-Verständigen-Stelle für Kfz-Gutachten, Fahrzeugbewertungen sowie 400m2 Prüfcenter mit modernster Diagnosetechnik
Neben der Gutachtertätigkeit und Fahrzeugbewertungen (Kfz- Wertermittlung, Gebrauchtwagencheck, Wertgutachten, Oldtimergutachten), stehen wir Ihnen mit einer Vielzahl an Dienstleistungen wie z. B. dem Bremsenprüfung, Achsvermessung oder der Prüfung von Fremdgutachten und Reparaturrechnungen rund um Ihr Fahrzeug zur Verfügung.

Wir bieten Ihnen für Ihr Fahrzeug bestmöglichen und umfassenden Service. Unsere Kfz-Gutachter sind übrigens nicht nur im Pkw-, sondern auch im LKW- und Sonderfahrzeug-Bereich tätig.
SVS - Kfz Sachverständiger Frankfurt!
100% EMPFEHLUNGEN

Kunden über unser Kfz-Sachverständigenbüro in Frankfurt

SVS Kfz Gutachten - Teamfoto

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern kostenlos!

Die oft gestellten Fragen
zum Kfz-Gutachten

Sie sind auf der Suche nach einem Kfz-Sachverständigen im Rhein-Main Gebiet? Wir sind nicht nur ein Sachverständigenbüro, sondern unterhalten ein Prüfcenter mit modernster Diagnosetechnik. Unsere Dienstleistungen erstrecken auf eine Vielzahl von Spezialgebieten rund um Ihr Fahrzeug, wie z. B. Schadengutachten nach einem Autounfall oder Wertermittlung Ihres Fahrzeuges.
Der ADAC hat die Sach-Verständigen-Stelle für Kfz-Gutachten, Technik und Controlling GmbH als technischen ADAC Vertragssachverständigen bestellt
Was sind die Aufgaben eines Kfz-Gutachters?

Was macht ein Kfz Gutachter? Der Kfz-Sachverständige bewertet in erster Linie die Schäden, die durch einen Unfall an ihrem Fahrzeug entstanden sind und erstellt ein Unfallgutachten, ermittelt die Schadenhöhe und den Reparaturaufwand. Dieser Vorgang dient für Sie als Unfallgeschädigter als Grundlage, sich die Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners erstatten lassen zu können.

Das Aufgabengebiet des Gutachters erstreckt sich von Unfallgutachten (Schadengutachten) nach einem Autounfall / Verkehrsunfall bis zur Bewertung von Kraftfahrzeugen (Wertgutachten, Oldtimergutachten, Leasinggutachten). Zudem bewertet der Sachverständigenexperte Kraftfahrzeuge aller Art wie beispielsweise Pkw, Lkw, Motorräder, Anhänger oder auch Wohnwagen und ermittelt deren Wert und Zustand. Auch bei technischen Problemen oder Schadenfällen wie beispielsweise bei einem Motorschaden kommen Sachverständige ins Spiel, um die Ursache eines eingetretenen Schadens zu lokalisieren. Weitere Aufgaben sind die Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, die UVV-Fahrzeugkontrolle, die Überprüfung der technischen Fahrzeugkomponenten, beispielsweise durch das Auslesen des Fehlerspeichers, die Durchführung einer Rahmen- oder Achsvermessung oder eine Überprüfung der Stoßdämpfer usw.

Mit dem von uns erstellten Kfz-Gutachten können Sie bei unverschuldeten Unfällen den entstandenen Unfallschaden direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen. Sie haben freie Werkstattwahl. Ein durch einen Sachverständigen erstelltes Gutachten dient nicht nur zur Ermittlung der Reparaturkosten (einzige Position, die ein Kostenvoranschlag KV abdeckt), der Wertminderung, des Wiederbeschaffungswertes, des Restwertes, der Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer, des Nutzungsausfalles und der Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, sondern nutzt vor allem der Beweissicherung – insbesondere dann, wenn im Nachhinein die zunächst klare Schuldfrage eben plötzlich nicht mehr klar ist oder aber Ihre Schadenersatzansprüche auf einmal gekürzt oder gestrichen werden. Mit einem aussagekräftigen Gutachten haben Sie alle Möglichkeiten an der Hand – um ggfs. und sofern erforderlich –, das Ihnen zustehende Recht juristisch durchzusetzen.

 

Wann brauche ich einen Kfz Gutachter und welche Vorteile habe ich davon?

Unabhängige Ermittlung der tatsächlichen Schadenhöhe

Wann sollten Sie einen Kfz Gutachter einschalten? Sie haben im Falle eines Haftpflichtschadens (unverschuldeter Unfall) als Geschädigter das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen und sollten davon Gebrauch machen.

Oft wird vonseiten der gegnerischen (leistungserbringenden) Versicherung jedoch versucht, Ihnen einen versicherungseigenen Kfz-Sachverständigen oder Partnersachverständigen der Versicherung schmackhaft zu machen. Da hier die notwendige Neutralität des versicherungseigenen Sachverständigen eindeutig fraglich ist, sollten Sie hiervon Abstand nehmen und stattdessen lieber einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Dies ist Ihr gutes Recht. Das von einem unabhängigen Kfz-Gutachter erstellte Gutachten dient, einfach ausgedrückt, neben der Beweissicherung zur unabhängigen Einschätzung der beim Verkehrsunfall entstandenen Schäden an Ihrem Kraftfahrzeug und beziffert die Kosten, die zur Wiederherstellung des Kraftfahrzeugs anfallen.

Im Einzelnen werden dabei folgenden Positionen ermittelt: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Reparaturwürdigkeit (Totalschaden ja/nein), Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer, Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.

Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung auf Basis des Gutachtens

Das Gutachten wird im Falle eines unverschuldeten Unfalls der gegnerischen Versicherung vorgelegt, damit diese den Schadenbetrag an Sie erstattet.

Wahlweise können Sie neben der Direktauszahlung der im Gutachten festgestellten Schadensumme auch die Reparaturkosten der Werkstatt von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen.

Zusätzliche Beweissicherung bei unklarer Schuldfrage

Zusätzlich dient das Gutachten der Beweissicherung – insbesondere dann, wenn im Nachhinein die zunächst klare Schuldfrage eben plötzlich nicht mehr klar ist oder aber Ihre Schadenersatzansprüche auf einmal gekürzt oder gestrichen werden.

Mit einem aussagekräftigen und unabhängigen Gutachten haben Sie alle Möglichkeiten an der Hand, um – sofern erforderlich – das Ihnen zustehende Recht notfalls juristisch durchzusetzen.

 

 

Wer kommt für die Kosten des Kfz-Gutachtens und des Unfallschadens auf?

Wer zahlt den Kfz-Gutachter? Die Kosten für die Arbeit des Sachverständigen bzw. für das erstellte Unfallgutachten trägt die leistungserbringende Versicherung des Unfallgegners, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.

Die Frage wieviel ein Kfz-Gutachten kostet, braucht Sie also als Geschädigter eines Verkehrsunfalls nicht weiter zu beschäftigen. Weiterhin trägt die gegnerische Versicherung neben den Gutachterkosten auch Ihre Schadensersatzansprüche wie die Reparaturkosten, die Wertminderung, den Nutzungsausfall bzw. die Mietwagenkosten und im Totalschadenfall die Wieder-beschaffungskosten (Wiederbeschaffungswert) für Ihr Auto.

Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden direkt von der gegnerischen Versicherung an die SVS erstattet, sodass Sie bei der Beauftragung nicht in Vorleistung gehen müssen.

Damit die Versicherung die Gutachterkosten direkt begleichen darf (sodass Sie nicht in Vorleistung gehen brauchen), ist bei der Beauftragung lediglich Ihre Unterschrift auf dem „Auftrag zur Gutachtenerstellung“ (gleichzeitig Abtretung, beschränkt auf das Sachverständigenhonorar) erforderlich.

Wie geht es weiter, nachdem Sie uns mit einem Unfallgutachten beauftragt haben?

  1. Aufnahme des Schadens

Entweder kommen wir nach telefonischer Terminierung direkt zu Ihnen nachhause bzw. an den Standort des Fahrzeuges (Werkstatt, Abschleppdienst usw.) oder aber Sie kommen direkt zu uns ins Prüfcenter. Sofern Sie zu uns ins Prüfcenter kommen, ist eine vorherige Terminierung nicht erforderlich. Die Begutachtung innerhalb unseres Prüfcenters hat den Vorteil, dass neben Hebebühnen modernste Prüfgeräte wie beispielsweise Fehlerauslesegeräte usw. zur Verfügung stehen. Das Fahrzeug wird von einem unserer Sachverständigen begutachtet. Das Fahrzeug sowie die festgestellten Schäden werden anhand aussagekräftiger Bilder dokumentiert. Die Begutachtung (Schadensaufnahme) dauert in der Regel nicht länger als 20 Minuten. Gerne beantworten wir vor Ort Ihre Fragen und beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.

  1. Gutachtenerstellung

Nachdem unser Sachverständiger sämtliche schadenrelevante Daten und Fakten ermittelt und berechnet hat, wird umgehend das Unfallschadengutachten erstellt. Wir übermitteln das fertige Gutachten digital oder alternativ auf dem Postweg an die entsprechenden Stellen. Sie brauchen Sich somit nicht selbst um die Weiterleitung des Gutachtens an die leistungserbringende Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt zu kümmern.

  1. Schadenregulierung

Mit dem von uns erstellten Kfz-Gutachten können Sie den entstandenen Unfallschaden direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen. Sie haben freie Werkstattwahl. Sie können das Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens in Stand setzen lassen. Sie brauchen sich nicht von der leistungserbringenden Versicherung an eine Partnerwerkstatt der Versicherung verweisen zu lassen. Sie haben alternativ zur Reparatur in der Werkstatt auch das Recht, auf eine Reparatur zu verzichten und sich den Schadenersatzanspruch in Form einer Geldzahlung (fiktive Abrechnung) auszahlen zu lassen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einer fiktiven Abrechnung (Auszahlung des Schadenersatzbetrages ohne Durchführung der Reparatur) lediglich der Nettobetrag (also ohne MwSt.) erstattet wird. </

 

Einsatzgebiete unserer Sachverständigen-Experten im Großraum Frankfurt & Umkreis 75 km.

Einsatzgebiete der SVS-Gutachten:

Statd Frankfurt und Umkreis 75 km inkl. Altstadt, Innenstadt, Sachsenhausen, Westend, Bahnhofsviertel, Bergen-Enkheim, Bockenheim, Bornheim, Nordend, Eschersheim, Fechenheim, Frankfurter Berg, Ginnheim, Eschborn, Griesheim, Höchst, Kalbach-Riedberg, Niederrad, Ostend und das gesamte Frankfurter Umland (Rhein Main).

  • Kostenlose Beratung nach einem Verkehrsunfall
  • Komplettservice für die Schadenabwicklung
  • Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens
  • Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung
  • Kostenloser Vor-Ort-Service zur Gutachtenerstellung
Kfz Gutachter Oldtimer Expertise

Unsere Kfz-Gutachter führen Sie nach einem Unfall durch die Schadensabwicklung.

Als erfahrene Kfz-Sachverständige in Frankfurt a. M. erstellen wir unabhängige Gutachten für PKW, LKW, Motorräder & Oldtimer. Langjährige Erfahrung in Schadensbewertung, Gutachtenerstellung und Schadensregulierung. Wir vertreten Ihre Rechte gegenüber Versicherungen mit Nachdruck. Von der schnellen Schadensaufnahme über die detaillierte Fahrzeugbewertung bis zur Unterstützung bei der Regulierung des Schadensfalls - alles aus einer Hand.
SVS Sach-Verständigen-Stelle
für Kfz-Gutachten, Technik & Controlling GmbH
Öffnungszeiten →

Montag bis Donnerstag
7:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag
7:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag
Termin nach Absprache

Welche Aufgaben haben KFZ Gutachter nach einem Autounfall?

Unfall? Wir übernehmen die Schadenabwicklung

Sie müssen sich um nichts kümmern – Termin, Begutachtung, Gutachten & Weiterleitung an die Versicherung erledigen wir für Sie.
Sofort Termin
Vor Ort oder im SVS-Prüfcenter – dort auch ohne Anmeldung möglich.
Schadensaufnahme in 20 Minuten
Mit Fotos, Diagnosetechnik und vollständiger Beweissicherung.
Ermittlung aller Werte
Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung sowie Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer.
Komplette Abwicklung
Wir übermitteln Ihr Gutachten direkt an Versicherung oder Anwalt. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Warum einen KFZ-Gutachter nach dem Unfall mit Schadengutachten beauftragen?

Ein Kfz-Gutachten sichert Ihnen bares Geld

Kostenfrei bei unverschuldetem Unfall, volle Beweissicherung, freie Werkstattwahl und maximaler Schutz Ihrer Ansprüche.
Kostenfrei bei unverschuldetem Unfall
Die gegnerische Versicherung übernimmt die gesamten Gutachterkosten.
Unabhängig & neutral
Sie müssen den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren.
Schnelle Terminvergabe
Oft innerhalb von 24 Stunden – im Prüfcenter sogar ohne Termin.
Freie Werkstattwahl
Keine Bindung an Partnerwerkstätten der Versicherung.
Ansprüche sichern
Inklusive Nutzungsausfall, Wertminderung und aller regulierungsrelevanten Schadenspositionen.
Beweisvorteil
Schützt Sie bei unklarer Schuldfrage vor falschen Ansprüchen.
Wie geht ein KFZ Sachverständiger bei der Gutachtenerstellung vor?

Das Gutachten entscheidet über Ihren Schadenersatz

Ihr stärkster Beweis für maximale Regulierung: exakte Bewertung, direkte Abrechnung, Schutz vor Kürzungen.
Rechtssicherer Nachweis
Ein unabhängiges Gutachten ist Ihr stärkster Beweis gegenüber der Versicherung.
Direkte Abrechnung
Wir ermöglichen die unkomplizierte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung.
Fiktive Auszahlung möglich
Sie können sich den Schadenersatzbetrag auch ohne Reparatur auszahlen lassen (netto).
Exakte Bewertung
Alle Schadenwerte wie Schadenhöhe, Restwert, Wertminderung, Reparaturdauer und mehr werden präzise ermittelt.
Schutz vor Kürzungen
Bewahrt Sie vor ungerechtfertigten Forderungen und Kürzungen der Versicherung.

Unsere Sachverständigen sprechen auch Englisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch und Russisch

Kfz-Schadengutachten:

Fakten & wissenswertes

Warum ein
Schadengutachten?

Ein Kfz-Gutachten dient als Grundlage, um sich die Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners erstatten zu lassen.

Wer zahlt
den Gutachter?

Die gegnerische Versicherung muss die Gutachterkosten übernehmen, wenn der Unfall unverschuldet war.

Das Gutachten
klärt die Schuldfrage

Bei unklaren Schuldfragen ist es besonders ratsam, einen Gutachter hinzuzuziehen, um Beweise zu sichern.

Ansprüche nach
Unfall sichern!

Ein Kfz-Gutachten kann eine höhere Entschädigung für den Geschädigten sichern. Unsere Kfz-Gutachter sind objektiv und nicht von der Versicherung oder Werkstatt abhängig.

Entschädigung für
Nutzungsausfall

Nach einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Entschädigung für den Nutzungsausfall, wenn Ihr Kfz nicht fahrtüchtig ist.

Kfz Gutachter:
Ihr gutes Recht

Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden.

Sie hatten einen Autounfall?
Unsere Kfz-Sachverständigen unterstützen
Sie bei der Schadensabwicklung!

  • Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall?
  • Oder die ie Beweislage ist unklar?
  • Sie möchten den Kfz-Schaden an Ihrem Auto von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen fachkundig bewerten lassen?
  • Unsere Kfz-Experten unterstützen Geschädigte mit einer professionellen Abwicklung der Schadensregulierung.
  • Unkomplizierte und flexible Fahrzeugbesichtigung.
  • Vor-Ort-Besichtigung direkt beim Kunden.
  • Im Falle eines unverschuldeten Unfalls übernimmt der Unfallgegner die Kosten für das Gutachten
  • Unsere Sachverständigen führen Sie durch die Schadensabwicklung nach einem Unfall.
  • Die richtige Reihenfolge der Schritte ist entscheidend für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Fragen oder Wünsche?
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Michael Ernst Kfz-Sachverstaendiger für Schadengutachten

Expertise von MICHAEL ERNST

  • Kfz-Sachverständiger für
    Fahrzeugschäden und Bewertung


  • Sachverständiger
    für Kfz-Thermografie

     
  • Kfz-Gutachten
    (Haftpflicht/Kasko)

     
  • Kfz-Sondergutachten
     
  • Kfz-Bewertungen
    (Wertermittlungen)

     
  • Geprüfter Sachverständiger
    für Motorschäden

     
  • 15 Jahre Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger (aus Zeitgründen beendet)
     

Leistungen:
Kfz-Sachverständiger Frankfurt
 

Schadengutachten und Unfallgutachten nach unverschuldetem Unfall

Schadengutachten und Unfallgutachten

    • Haftpflichtschaden - unverschuldete Unfälle

    • Kaskoschaden - selbst verschuldete Unfälle

    • Beweissicherung / Unfallgutachten

Thermografiezentrum - verdeckte Unfallschäden erkennen

Thermografiezentrum 360° Fahrzeugscan

    • Vollautomatisiertem Fahrzeugscanner

    • Verdeckte Unfallschäden erkennen

    • Betrug aufdecken



Oldtimer-Gutachten und Wertgutachten

Oldtimer-Gutachten und Wertgutachten

  • Professionelle Oldtimer-Expertisen
  • Mit modernster Technik>
  • Oldtimer-Thermografie
  • Classic Car Check
  • Classic Analytics - Wertgutachten


Oldtimer-Garage Frankfurt

Oldtimer-Garage in Frankfurt

    • Gesamtkosten Stellplatz / Monat 147,56 €
    • Trocken, sauber und sicher abgestellt
    • Die Tiefgarage ist kameraüberwacht
    • Oldtimergarage ist für Sie jederzeit zugänglich

Kfz Fahrzeugbewertungen und Wertermittlung

Fahrzeugbewertungen und Wertermittlung

    • Fahrzeugbewertung
    • Pkw-Wertermittlung
    • Oldtimergutachten
    • Gebrauchtwagen-Check
    • Kfz-Wertgutachten




ADAC Vertragssachverständige

ADAC Vertragssachverständiger

    • Kostenlose Erstberatung für ADAC Mitglieder

    • Kostenpflichtige Fahrzeugprüfungen




Leasing Beratung

Leasingberatung                               

  • Beratung vor Leasingrückgabe

  • Leasing Vorab-Check

  • Minderwertgutachten





TÜV-Hauptuntersuchung

TÜV-Hauptuntersuchung                         

  • Wir sind zugelassene Prüfstelle für die Abnahme der amtlichen Hauptuntersuchung. Die eigentliche Abnahme der Hauptuntersuchung sowie die Abgasuntersuchung werden vom TÜV Hessen erbracht.



Technische Gutachten

Technische Gutachten

  • Technische Bewertung
  • Motorschadengutachten
  • Motor-Videoskopie
  • Mikroskopische Untersuchungen
  • Lackschaden-Bewertung
  • Störgeräusche nachweisen




Kostenvoranschlag per Schadenapp

Kostenvoranschlag per Schadenapp

  • Kostenvoranschlag auf Basis Ihrer Bilder? Rufen Sie unsere WebApp auf und folgen Sie den Anweisungen. Kostenvoranschlag nach Eingang Ihrer Daten auf Grundlage Ihrer Bilder für 89,25 € inkl. MwSt.


Bußgeldbescheid prüfen und anfechten lassen

Bußgeldbescheid prüfen

  • Sie sind nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden? Sie haben die Möglichkeit den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und bei fehlerhafter Messung anzufechten.

Controling

Controlling

  • Plausibilitätsprüfungen
  • Überprüfung von Kfz-Gutachten
  • Überprüfung von Kostenvoranschlägen
  • Überprüfung von Reparaturrechnungen
  • Classic Analytics - Wertgutachten


PKW-Prüfcenter

PKW-Prüfcenter

  • Rahmenvermessung

  • Achsvermessung

  • Fehlerspeicher auslesen

  • Bremsenprüfstand



Tachomanipulation erkennen

Tachomanipulation

  • Steuergeräte auslesen

  • Protokolle auslesen

  • Fahrzeugschlüssel auslesen





Flottenmanagement und Fuhrparkbetreuung

Flottenmanagement & Fuhrparkbetreuung

    • Mit uns sparen Sie Zeit und Kosten. Im Schadensfall, bei der Leasing- rückgabe und in der Flottenbetreuung durch die langjährige Erfahrung unseres Expertenteams.



Magnetooptisches Resonanzverfahren Fahrzeug- Identifikationsnummern sichtbar machen

Magnetooptisches Resonanzverfahren

  • SVS Forensik: Magnetooptisches Resonanzverfahren und Röntgen- untersuchung.
  • Trocken, sauber und sicher abgestellt
  • Betrug aufdecken: wir machen gefälschte Fahrzeug- Identifikationsnummern sichtbar.


360° Rundgang | 400m2 Prüfcenter mit modernster Diagnosetechnik

Neben der Gutachtertätigkeit und Fahrzeugbewertungen (Kfz- Wertermittlung, Gebrauchtwagencheck, Wertgutachten, Oldtimergutachten), stehen wir Ihnen mit einer Vielzahl an Dienstleistungen wie z. B. dem Bremsenprüfung, Achsvermessung oder der Prüfung von Fremdgutachten und Reparaturrechnungen rund um Ihr Fahrzeug zur Verfügung.

Wir bieten Ihnen für Ihr Fahrzeug bestmöglichen und umfassenden Service. Unsere Kfz-Gutachter sind übrigens nicht nur im Pkw-, sondern auch im LKW- und Sonderfahrzeug-Bereich tätig.
SVS - Kfz Sachverständiger Frankfurt!

Alle Leistungen in der Übersicht

100% EMPFEHLUNGEN

Kunden über unser Kfz-Sachverständigenbüro in Frankfurt


Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gern kostenlos!

Die oft gestellten Fragen
zum Kfz-Gutachten

Was sind die Aufgaben eines Kfz-Gutachters?

Was macht ein Kfz Gutachter? Der Kfz-Sachverständige bewertet in erster Linie die Schäden, die durch einen Unfall an ihrem Fahrzeug entstanden sind und erstellt ein Unfallgutachten, ermittelt die Schadenhöhe und den Reparaturaufwand. Dieser Vorgang dient für Sie als Unfallgeschädigter als Grundlage, sich die Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners erstatten lassen zu können.

Das Aufgabengebiet des Gutachters erstreckt sich von Unfallgutachten (Schadengutachten) nach einem Autounfall / Verkehrsunfall bis zur Bewertung von Kraftfahrzeugen (Wertgutachten, Oldtimergutachten, Leasinggutachten). Zudem bewertet der Sachverständigenexperte Kraftfahrzeuge aller Art wie beispielsweise Pkw, Lkw, Motorräder, Anhänger oder auch Wohnwagen und ermittelt deren Wert und Zustand. Auch bei technischen Problemen oder Schadenfällen wie beispielsweise bei einem Motorschaden kommen Sachverständige ins Spiel, um die Ursache eines eingetretenen Schadens zu lokalisieren. Weitere Aufgaben sind die Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, die UVV-Fahrzeugkontrolle, die Überprüfung der technischen Fahrzeugkomponenten, beispielsweise durch das Auslesen des Fehlerspeichers, die Durchführung einer Rahmen- oder Achsvermessung oder eine Überprüfung der Stoßdämpfer usw.

Mit dem von uns erstellten Kfz-Gutachten können Sie bei unverschuldeten Unfällen den entstandenen Unfallschaden direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen. Sie haben freie Werkstattwahl. Ein durch einen Sachverständigen erstelltes Gutachten dient nicht nur zur Ermittlung der Reparaturkosten (einzige Position, die ein Kostenvoranschlag KV abdeckt), der Wertminderung, des Wiederbeschaffungswertes, des Restwertes, der Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer, des Nutzungsausfalles und der Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, sondern nutzt vor allem der Beweissicherung – insbesondere dann, wenn im Nachhinein die zunächst klare Schuldfrage eben plötzlich nicht mehr klar ist oder aber Ihre Schadenersatzansprüche auf einmal gekürzt oder gestrichen werden. Mit einem aussagekräftigen Gutachten haben Sie alle Möglichkeiten an der Hand – um ggfs. und sofern erforderlich –, das Ihnen zustehende Recht juristisch durchzusetzen.

 

Wann brauche ich einen Kfz Gutachter und welche Vorteile habe ich davon?

Unabhängige Ermittlung der tatsächlichen Schadenhöhe

Wann sollten Sie einen Kfz Gutachter einschalten? Sie haben im Falle eines Haftpflichtschadens (unverschuldeter Unfall) als Geschädigter das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen und sollten davon Gebrauch machen.

Oft wird vonseiten der gegnerischen (leistungserbringenden) Versicherung jedoch versucht, Ihnen einen versicherungseigenen Kfz-Sachverständigen oder Partnersachverständigen der Versicherung schmackhaft zu machen. Da hier die notwendige Neutralität des versicherungseigenen Sachverständigen eindeutig fraglich ist, sollten Sie hiervon Abstand nehmen und stattdessen lieber einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Dies ist Ihr gutes Recht. Das von einem unabhängigen Kfz-Gutachter erstellte Gutachten dient, einfach ausgedrückt, neben der Beweissicherung zur unabhängigen Einschätzung der beim Verkehrsunfall entstandenen Schäden an Ihrem Kraftfahrzeug und beziffert die Kosten, die zur Wiederherstellung des Kraftfahrzeugs anfallen.

Im Einzelnen werden dabei folgenden Positionen ermittelt: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Reparaturwürdigkeit (Totalschaden ja/nein), Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer, Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.

Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung auf Basis des Gutachtens

Das Gutachten wird im Falle eines unverschuldeten Unfalls der gegnerischen Versicherung vorgelegt, damit diese den Schadenbetrag an Sie erstattet.

Wahlweise können Sie neben der Direktauszahlung der im Gutachten festgestellten Schadensumme auch die Reparaturkosten der Werkstatt von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen.

Zusätzliche Beweissicherung bei unklarer Schuldfrage

Zusätzlich dient das Gutachten der Beweissicherung – insbesondere dann, wenn im Nachhinein die zunächst klare Schuldfrage eben plötzlich nicht mehr klar ist oder aber Ihre Schadenersatzansprüche auf einmal gekürzt oder gestrichen werden.

Mit einem aussagekräftigen und unabhängigen Gutachten haben Sie alle Möglichkeiten an der Hand, um – sofern erforderlich – das Ihnen zustehende Recht notfalls juristisch durchzusetzen.

Wer kommt für die Kosten des Kfz-Gutachtens und des Unfallschadens auf?

Wer zahlt den Kfz-Gutachter? Die Kosten für die Arbeit des Sachverständigen bzw. für das erstellte Unfallgutachten trägt die leistungserbringende Versicherung des Unfallgegners, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.
Die Frage wieviel ein Kfz-Gutachten kostet, braucht Sie also als Geschädigter eines Verkehrsunfalls nicht weiter zu beschäftigen. Weiterhin trägt die gegnerische Versicherung neben den Gutachterkosten auch Ihre Schadensersatzansprüche wie die Reparaturkosten, die Wertminderung, den Nutzungsausfall bzw. die Mietwagenkosten und im Totalschadenfall die Wieder-beschaffungskosten (Wiederbeschaffungswert) für Ihr Auto.
Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden direkt von der gegnerischen Versicherung an die SVS erstattet, sodass Sie bei der Beauftragung nicht in Vorleistung gehen müssen.
Damit die Versicherung die Gutachterkosten direkt begleichen darf (sodass Sie nicht in Vorleistung gehen brauchen), ist bei der Beauftragung lediglich Ihre Unterschrift auf dem „Auftrag zur Gutachtenerstellung“ (gleichzeitig Abtretung, beschränkt auf das Sachverständigenhonorar) erforderlich.

Wie geht es weiter, nachdem Sie uns mit einem Unfallgutachten beauftragt haben?

  1. Aufnahme des Schadens

Entweder kommen wir nach telefonischer Terminierung direkt zu Ihnen nachhause bzw. an den Standort des Fahrzeuges (Werkstatt, Abschleppdienst usw.) oder aber Sie kommen direkt zu uns ins Prüfcenter. Sofern Sie zu uns ins Prüfcenter kommen, ist eine vorherige Terminierung nicht erforderlich. Die Begutachtung innerhalb unseres Prüfcenters hat den Vorteil, dass neben Hebebühnen modernste Prüfgeräte wie beispielsweise Fehlerauslesegeräte usw. zur Verfügung stehen. Das Fahrzeug wird von einem unserer Sachverständigen begutachtet. Das Fahrzeug sowie die festgestellten Schäden werden anhand aussagekräftiger Bilder dokumentiert. Die Begutachtung (Schadensaufnahme) dauert in der Regel nicht länger als 20 Minuten. Gerne beantworten wir vor Ort Ihre Fragen und beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.

  1. Gutachtenerstellung

Nachdem unser Sachverständiger sämtliche schadenrelevante Daten und Fakten ermittelt und berechnet hat, wird umgehend das Unfallschadengutachten erstellt. Wir übermitteln das fertige Gutachten digital oder alternativ auf dem Postweg an die entsprechenden Stellen. Sie brauchen Sich somit nicht selbst um die Weiterleitung des Gutachtens an die leistungserbringende Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt zu kümmern.

  1. Schadenregulierung

Mit dem von uns erstellten Kfz-Gutachten können Sie den entstandenen Unfallschaden direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen. Sie haben freie Werkstattwahl. Sie können das Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens in Stand setzen lassen. Sie brauchen sich nicht von der leistungserbringenden Versicherung an eine Partnerwerkstatt der Versicherung verweisen zu lassen. Sie haben alternativ zur Reparatur in der Werkstatt auch das Recht, auf eine Reparatur zu verzichten und sich den Schadenersatzanspruch in Form einer Geldzahlung (fiktive Abrechnung) auszahlen zu lassen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einer fiktiven Abrechnung (Auszahlung des Schadenersatzbetrages ohne Durchführung der Reparatur) lediglich der Nettobetrag (also ohne MwSt.) erstattet wird. </

 

Einsatzgebiete unserer Sachverständigen-Experten im Großraum Frankfurt.

Einsatzgebiete der SVS-Gutachten:

Altstadt, Innenstadt, Sachsenhausen, Westend, Bahnhofsviertel, Bergen-Enkheim, Bockenheim, Bornheim, Nordend, Eschersheim, Fechenheim, Frankfurter Berg, Ginnheim, Eschborn, Griesheim, Höchst, Kalbach-Riedberg, Niederrad, Ostend und das gesamte Frankfurter Umland (Rhein Main).